EU-Berufskraftfahrer
Weiterbildungen
Lkw- und Omnibusfahrer benötigen, neben dem Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, auch eine entsprechende „Grundqualifizierung“, die zusätzlich seit 2008 für Busfahrer und seit 2009 für Lkw-Fahrer vorgeschrieben ist. Zusätzlich müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG machen.
TermineDie Weiterbildungen nach dem BKrFQG umfassen in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren 35 Stunden Ausbildung.
TermineLkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben, benötigen keine Grundqualifizierung. Sie müssen alle 5 Jahre an der oben genannten gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
TermineEs ist keine Prüfung vorgeschrieben. Mit den Teilnahmebescheinigungen der anerkannten Ausbildungsstätten wird Ihnen der Fahrerqualifizierungsnachweis (früher: Schlüsselzahl 95) entsprechend verlängert bzw. ausgehändigt.
TermineDie Weiterbildungsmaßnahme nach BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) ist für alle Lkw- und Busfahrer, die den entsprechenden Führerschein vor dem 10. September 2008 bzw. 2009 erworben haben und gewerblich nutzen, verpflichtend.
TermineDie Ausbildung kann in einzelnen Tagesseminaren von jeweils 7 h Dauer oder in Form eines einwöchigen Seminars durchlaufen werden.
TermineGrundqualifikation
Erwerb der Grundqualifikation
Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ als Erstausbildung oder Umschulung
Theoretische Prüfung: 240 Minuten
Praktische Prüfung: 210 Minuten
Ausbildungspflicht von 140 Stunden
IHK-Prüfung nur in Theorie 90 Minuten
Nach Absprache kann jederzeit mit der beschleunigten Grundqualifikation begonnen werden.